Mehrere Arbeitgeber
Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, ist nach BaustellV ein Koordinator zu bestellen. Auch Handwerksbetriebe mit Beschäftigten zählen. Die Unterlage für spätere Arbeiten gehört in diesem Fall ebenfalls zum Pflichtprogramm.
Große Baustellen: Vorankündigung
Eine Vorankündigung an die zuständige Behörde ist erforderlich, wenn die Dauer der Arbeiten voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind, oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet.
Gefährliche Arbeiten und SiGe-Plan
Ein SiGe-Plan ist bei mehreren Arbeitgebern vorgesehen, wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden. Welche Arbeiten das sind, regelt der Anhang II der BaustellV.
Hinweis
Dieser Beitrag und unser Pflicht-Check geben eine erste Orientierung und sind keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragen Sie die zuständige Behörde oder einen qualifizierten Koordinator.