Wann ist sie nötig?
Bei großen Baustellen (mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigte, oder mehr als 500 Personentage) muss der Bauherr die Baustelle der zuständigen Behörde rechtzeitig vor Beginn ankündigen.
Inhalt
Die Vorankündigung enthält unter anderem Angaben zur Baustelle, zum Bauherrn, zum Koordinator, zur voraussichtlichen Dauer und zur Zahl der Beschäftigten und Unternehmen. Der Aushang an gut sichtbarer Stelle der Baustelle ist ebenfalls vorgesehen.
Wer übernimmt das?
Der Bauherr bleibt verantwortlich, kann die Erstellung aber an den Koordinator übertragen. Im Preisrechner ist die Vorankündigung als eigener Baustein enthalten.