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Ratgeber · 5 Min.

SiGeKo beauftragen: So gehen Bauherren vor

Vom Bedarf bis zur Beauftragung: Worauf Sie bei Auswahl, Leistungsumfang und Vertrag achten sollten.

Wer ist verantwortlich?

Nach der Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr dafür verantwortlich, dass Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle koordiniert werden. Er kann diese Aufgabe an einen geeigneten Dritten übertragen, die Verantwortung für die Beauftragung bleibt aber bei ihm.

Wird auf der Baustelle mehr als ein Arbeitgeber tätig, ist in der Regel ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen.

Auf die Qualifikation achten

Der Koordinator muss fachlich geeignet sein. In der Praxis gilt die Qualifikation nach RAB 30 als anerkannter Maßstab. Lassen Sie sich Nachweise zeigen und fragen Sie nach Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.

Leistungsumfang klären

Typische Bausteine sind die Vorankündigung, der SiGe-Plan, die Unterlage für spätere Arbeiten und regelmäßige Baustellenbegehungen. Nicht jedes Projekt braucht alles. Klären Sie vorab, welche Leistungen Sie benötigen, und vergleichen Sie mehrere Angebote.

Angebote vergleichen

Vergleichen Sie nicht nur den Preis, sondern Reaktionszeit, Begehungsrhythmus und Erfahrung. Über SiGeKo-Direkt erhalten Sie bis zu drei Angebote, ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

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